Der SPDqueer Bundesvorstand hat sich in seiner gestrigen Sitzung ausdrücklich den Forderungen des Bündnisses „AGG Reform – Jetzt!“ angeschlossen. Er begrüßt die Reforminitiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Behindertengleichstellungsgesetz. Nach 18 Jahren Debatte muss jetzt allerdings endlich auch das Bundesjustizministerium einen Entwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorlegen und seine Blockadehaltung zur Weiterentwicklung der Europäischen Antidiskriminierungspolitik aufgeben.
Dazu erklärt das Bundesvorstandsmitglied Hannah Trulsen:
Das AGG bietet zu viele Schwachstellen, vor allem in den Ausnahmen für kirchliche Arbeitgeber. Dass queere Menschen 2024 immer noch aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität gekündigt und offen diskriminieren werden dürfen, widerspricht dem Grundgedanken des AGG und ist einem demokratischen Rechtsstaat unwürdig. Wichtig ist außerdem die Verlängerung von Fristen zur Geltendmachung von Entschädigungen und die Einführung eines Verbandsklagerechtes. Ohne einem Verbandsklagerecht z. B. durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder durch Gewerkschaften fallen Betroffene immer wieder auf eine individuelle Ebene zurück. Nur gemeinsam sind wir alle stark, dieser Einsicht muss auch das AGG endlich anerkennen. Die Entschädigungen insgesamt müssen höher ausfallen, damit sie auch wirklich abschrecken. Da geht es auch nicht um eine Belastung der Wirtschaft, ein diskriminierungsfreier Umgang mit ihren eigenen Beschäftigten sollte vielmehr längst Standard sein. Andernfalls rät es sich, dringend die richtigen und notwendigen Schlüsse aus dem Fachkräftemangel zu ziehen.