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Foto: Zwei Mütter umarmen ihren Sohn
iStock
11.12.2020 | Beratungspflicht bei der Stiefkindadoption

Wir müssen das Abstammungsrecht ändern

Am zurückliegenden Donnerstag hat der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einen Einigungsvorschlag beim Adoptionshilfegesetz vorlegt. Demnach soll bei der Stiefkindadoption von Kindern, die in eine lesbische Ehe geboren werden, die ursprünglich vorgesehene Beratungspflicht wegfallen. Der Kompromiss könnte bereits in der nächsten Woche im Deutschen Bundestag und am 18. Dezember im Bundesrat beschlossen werden.

Hierzu kommentiert der Bundesvorstand der SPDqueer:

Wir begrüßen den Einigungsvorschlag im Vermittlungsausschuss ausdrücklich, als pragmatische Lösung für das Adoptionshilfegesetz. Dieses an sich wichtige Gesetz kann nun bald in Kraft treten. Durch den Wegfall der Beratungspflicht wird für Zwei-Mütter-Familien die Stiefkindadoption deutlich erleichtert. Dass diese überhaupt notwendig ist, halten wir jedoch für das eigentliche Problem. Denn egal ob mit oder ohne Beratungspflicht, so stellt doch die Notwendigkeit einer Adoption der eigenen Kinder, eine Diskriminierung dar.

Hier bedarf es einer Änderung des Abstammungsrecht. Wie bei der automatischen Vaterschaftsanerkennung bei Geburten in zwei-geschlechtlichen Ehen, muss die Mitmutterschaft der nicht gebärenden Partnerin auch in einer lesbischen Ehe gelten. Eine entsprechende Gesetzesinitiative ist bereits in Planung, wird jedoch nach wie vor durch die unionsgeführten Ministerien blockiert.