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Foto: Blutspende
dpa
24.11.2020 | Gemeinsamer Brief an Bundesärztekammer

LSU und SPDqueer fordern Wende bei der Blutspende!

In einem gemeinsamen Brief an den Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt fordern der Bundesvorsitzende des Verbands Lesben und Schwule in der Union (LSU) Alexander Vogt und die kommissarischen Bundesvorsitzenden der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) Carola Ebhardt und Elia Scaramuzza eine Wende bei der bisher geltenden Blutspendepraxis für Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM).

Konkret fordern beide Verbände die Regelungen in der "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)" anzupassen. Die Richtlinie wird als Grundlage für die Regelung im Transfusionsgesetz herangezogen. Die derzeit geltende Regelung sieht eine zeitlich begrenzte, auf 12-Monate festgelegte Rückstellung von Personen von der Spende vor, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten wie HBV, HCV oder HIV birgt.

Die Vorsitzenden der beiden Verbände machen bewusst: "Diese Regelung unterstellt Männern, die Sex mit Männern haben als Blutspendern, die schon durch die Bereitschaft zur Blutspende Verantwortung beweisen, pauschal, dass ihre sexuelle Orientierung allein ein größeres Risiko einer nicht brauchbaren Blutspende mit sich bringe. Diese Unterstellung erfolgt zudem unabhängig davon, ob diese Spender in einer monogamen Beziehung leben oder nicht."

Weiterhin machen Sie darauf aufmerksam, dass homo- und bisexuelle Männer sich wesentlich häufiger auf sexuell übertragbare Krankheiten testen lassen und somit deutlich besser über möglicherweise vorhandene oder nicht vorhandene Infizierungen informiert sind, als dies bei heterosexuellen Spender*innen der Fall ist. Gründe dafür liegen mitunter in einem durch jahrzehntelange Aufklärungs- und Präventionsarbeit gewachsenen überdurchschnittlichen Risikobewusstsein und einer sich daraus entwickelten, gegenüber der Allgemeinbevölkerung höheren Testbereitschaft. Außerdem wird kritisiert, dass Trans*personen in der Richtlinie gesondert benannt werden. Zudem erwecke die entsprechende Formulierung in der Richtlinie den Eindruck, dass die geschlechtliche und/oder sexuelle Identität, nicht aber das individuelle Risikoverhalten von Personen als dafür ausschlaggebend betrachtet wird, ob diese als Spender*innen in Frage kommen oder nicht.

"Die bisherige Regelung ist nicht nur diskriminierend und ausgrenzend, sie verhindert zudem die Bereitstellung von vielen dringend benötigten Blutkonserven, die gerade jetzt in Zeiten der Covid-19-Pandemie dringend benötigt würden. Eine Verkürzung des Rückstellungszeitraums auf vier Monate, wie bereits von einigen Länderparlamenten gefordert, wird dieses Problem nicht annähernd lösen.", betonen Vogt, Ebhardt und Scaramuzza.

Beide Verbände haben dem Präsidenten der Bundesärztekammer daher eine auf das individuelle Risikoverhalten abstellende, neutralere und von der sexuellen Orientierung unabhängigere Formulierung vorgeschlagen. Diese stellt eine Abkehr von der bisherigen bewussten Fokussierung auf Männer, die Sex mit Männern haben, dar. Ihrer Auffassung nach entfaltet diese Neuregelung ein größeres Verantwortungsbewusstsein, sowohl im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung mit dem Ziel der Nicht-Diskriminierung in allen Lebensbereichen, als auch mit Blick auf die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Blutkonserven.

"Diese Formulierung würde keine Ressentiments bedienen, würde dem Schutz aller Beteiligten Genüge tun und wäre angesichts des dramatischen Mangels an Blutkonserven verantwortungsbewusst und klug.", betonen alle Drei abschließend.

Zum Brief im Wortlaut