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Aktuelles

23.08.2023 | Pressemitteilung

SBGG-Entwurf: Ein Meilenstein mit viel Raum für Verbesserungen im Bundestag

Der Bundesvorstand der SPDqueer erklärt anlässlich der heutigen Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) durch die Bundesregierung:

Heute wurde endlich das lang ersehnte Selbstbestimmungsgesetz im Bundeskabinett beraten und verabschiedet. Eine wichtige Hürde auf dem Weg zum Ende des diskriminierenden und in Teilen verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes ist damit genommen. Für eine Änderung des Vornamens oder des Geschlechtseintrags im Personenstandsregisters sind nach dem heute beschlossenen Entwurf des SBGG die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von zwei Gutachten in einem Gerichtsverfahren nicht mehr erforderlich. Vielmehr reicht zukünftig eine Erklärung auf dem Standesamt. Damit wird unsere zentrale Forderung an ein echtes Selbstbestimmungsrecht umgesetzt.

Positiv hervorzuheben ist zudem, dass mit dem heutigen Beschluss die Verfahren zur Änderung der Einträge im Personenstandsregister vereinheitlicht werden. Damit gelten künftig für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einheitliche Regelungen.

Trotz dieser positiven Aspekte hat uns der von Familienministerin Lisa Paus und Justizminister Marco Buschmann vorgelegte Entwurf für das SBGG enttäuscht. So halten wir den neu hinzugefügten „Übereilungsschutz“, der eine Anmeldefrist von drei Monate vor Abgabe der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens beim Standesamt vorsieht, für eine unnötige Hürde.

Auch wenn wir die durch Strafverfolgungsbehörden vorgetragenen Bedenken respektieren, dass sich Personen durch die Änderung ihres Geschlechts- und Namenseintrags einer Verfolgung entziehen könnten, gibt uns der nunmehr sehr weitgehende Zugriff von Behörden auf die Daten des Personenstandsregisters zu denken. Bei allem Verständnis für Sicherheitsinteressen müssen dennoch auch die Interessen und der Schutz der Betroffenen unbedingt berücksichtigt werden. Dies scheint nicht sichergestellt zu sein.

Wir hatten schon mit der Berufung auf das Hausrecht im ersten Entwurf für das SBGG gehadert, die neue Ergänzung um das Recht auf Vertragsfreiheit ist aus unserer Sicht allerdings keinesfalls hinnehmbar. Für uns als SPDqueer ist mit dieser Ergänzung eine rote Linie überschritten. Die Berufung auf das Hausrecht ist vollkommen ausreichend, um die Interessen der Eigentümer*innen und Besitzer*innen zu wahren, dagegen lädt die Erweiterung um das Recht auf Vertragsfreiheit zur Diskriminierung von trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen ein. Dies kritisieren wir als SPDqueer deutlich und hoffen, dass im parlamentarischen Verfahren an dieser Stelle noch nachgebessert wird.

Auch abgelehnten Asylbewerber*innen stehen grundlegende Rechte zu. Hier sendet der Entwurf ebenfalls ein fatales Signal, indem Menschen 2 Monate vor Ausreisepflicht pauschal vom SBGG ausgeschlossen sind.

Unterm Strich will sich bei uns angesichts dieser Mängelliste keine große Freude einstellen, auch wenn es eigentlich ein wichtiger queerpolitischer Meilenstein ist, dass das Gesetz zur Selbstbestimmung endlich den Weg ins Kabinett gefunden hat. Zu oft bekommt man beim Lesen des Entwurfs den Eindruck, dass das Gesetz nicht die Interessen der Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt hat, sondern vielmehr diskriminierende Vorurteile vorauseilend aufgegriffen und so manifestiert hat. Wir appellieren deshalb an die Ampel-Fraktionen im Bundestag, die oben genannten Punkte im Sinne der Betroffenen zu verbessern und werden uns mit unserer Expertise intensiv in die Beratungen einbringen und immer gesprächsbereit sein, um für unsere transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Geschwister ein echtes und diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg zu bringen.