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Aktuelles

12.04.2024 | Pressemitteilung

Staatliches Unrecht adé! Endlich Selbstbestimmung für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen.

Heute hat der Bundestag staatliches Unrecht an trans*, inter und nicht-binären Personen beseitigt. Das Verfahren zur Korrektur des amtlichen Namens und Geschlechtseintrags wird auf neue, rechtsstaatliche Füße gestellt; es wird zu einem Verwaltungsakt vergleichbar mit der Eheschließung. Auf diesen Tag hat die queere Community sehr lange gewartet.

„Als SPDqueer sind wir sehr froh, dass heute im Bundestag ein Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet wurde, dass die Grund- und Menschenrechte von trans*, inter und nicht-binären Menschen in den Mittelpunkt stellt. Gerade auch, weil der Weg bis zur heutigen Abstimmung sehr lang und nicht immer einfach gewesen ist“, so Oliver Strotzer, Co-Vorsitzender der SPDqueer. „In Zeiten der Erstarkens queerfeindlicher und antidemokratischer Kräfte ist dieser Beschluss ein wichtiges Signal: Die offene und vielfältige Gesellschaft lebt!“

Carola Ebhardt, Co-Vorsitzende der SPDqueer ergänzt: „Jahrzehntelang wurden trans*, inter* und nicht-binäre Menschen staatlich diskriminiert, pathologisiert und stigmatisiert. Dieses staatliche Unrecht wird mit dem heute verabschiedeten Gesetz endlich beendet. Dass sich nicht alle Forderungen aus der queeren Community in dem Gesetz wiederfinden, ist auch aus Sicht der SPDqueer bedauerlich, dennoch wird das heute beschlossene Gesetz das Leben vieler trans*, inter und nicht-binärer Menschen in Deutschland grundlegend positiv verändern.“

Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht zukünftig die Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens als schlichten Verwaltungsvorgang beim Standesamt. Psychiatrische Zwangsbegutachtung und langwierige, teure Gerichtsverfahren gehören bald der Vergangenheit an.