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Foto: Zwei Mütter umarmen ihren Sohn
iStock
27.05.2020 | Adoptionshilfe-Gesetz

Union diskriminiert lesbische Ehepaare bei der Adoption!

Die Unions-Fraktion im Familienausschuss diskriminiert lesbische Ehepaare bei der Adoption!

Hierzu die kommissarischen Vorsitzenden der SPDqueer, Carola Ebhardt und Elia Scaramuzza:

Der Familienausschuss des Deutschen Bundestags hat heute den Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetz beschlossen, über den am morgigen Donnerstag das Plenum entscheidet. Das Gesetz soll es auch unverheirateten Paaren ermöglichen, gemeinsam Kinder zu adoptieren und damit mehr Kindern die Möglichkeit eröffnen, eine neue Familie zu finden. Dies ist ein Anliegen, das wir vollumfänglich unterstützen.

Leider hat dieses gute Gesetz einen entscheidenden Fehler. Anders als bei verheirateten heterosexuellen Paaren, wird die Ehepartnerin der gebärenden Mutter nicht automatisch als Elternteil anerkannt und muss das gemeinsame Kind erst adoptieren. Durch das Adoptionshilfe-Gesetz erhält dieser diskriminierende Umstand noch einmal zusätzliche Hürden.

Sollte der gebärenden Mutter bis zur Adoption durch die Ehepartnerin etwas zustoßen, könnte dieser Umstand schlimmstenfalls dazu führen, dass das Kind ohne Elternteil dasteht. Dieses, das Kindeswohl gefährdende Szenario, hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bereits erkannt und wollte lesbische Ehepaare deshalb ausklammern.

Diese Ausnahmeregelung wurde allerdings von der Berichterstatterin der CDU/CSU im Familienausschuss, Dr. Silke Launert und ihren Unions-Kolleg*innen abgelehnt und fand daher leider nicht den Weg in den Gesetzentwurf.

Dieser Vorgang fügt sich in eine lange Reihe diskriminierender Entscheidungen der Unions-Fraktion im Deutschen Bundestag und ist für die SPDqueer nur ein weiterer Beleg dafür, dass dort ein Menschen- und Familienbild aus dem vergangenen Jahrhundert vorherrscht.