Keine Steuergelder für Stiftungen, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fördern! Das Bundesverfassungsgericht hat heute einer Klage der AfD in Teilen stattgegeben, weil ihre Stiftung keine Finanzierung vom Bund erhält, wie die anderen parteinahen Stiftungen. Es gibt dafür bisher keine gesetzliche Regelung. Der Haushaltsausschuss vergibt die Mittel, basierend auf den Wahlergebnissen der Parteien. Der Desiderius-Erasmus-Stiftung stünde also Geld zu. Das Gericht fordert nun eine gesetzliche Regelung.
Dazu Oliver Strotzer, Co-Bundesvorsitzender der SPDqueer:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Warnschuss. Es braucht dringend ein Stiftungsgesetz, das die Verteilung staatlicher Mittel an parteinahe Stiftungen klar regelt. Rechte Gruppen versuchen seit langem, unsere Zivilgesellschaft und den demokratischen Rechtsstaat zu unterwandern. Eine staatliche Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung wäre, in Anbetracht dieser Entwicklungen, eine Katastrophe. Organisationen, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fördern und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung untergraben, dürfen niemals aus Steuergeldern finanziert werden!