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© SPD-Parteivorstand
02.06.2015 | Gleichstellung

Sozialdemokratische JuristInnen und Schwusos: Für die „Ehe für alle“ braucht es keine Grundgesetzänderung!

Zur Volksabstimmung Irlands, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Harald Baumann-Hasske, und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Schwuler und Lesbischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (Schwusos), Ansgar Dittmar:

"Wir freuen uns, dass die Iren bewiesen haben, wie aufgeklärt und unvoreingenommen sie mit der gesellschaftlichen Realität umgehen wollen und können. Das ist ein Signal auch für Deutschland! Schwusos und ASJ sind sich einig: Es ist an der Zeit, diesen Schritt nun auch in Deutschland zu vollziehen. Wenn Irlands Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer breiten Mehrheit kirchlich katholisch geprägt sind, mit fast ebenso breiter Mehrheit für die vollständige Gleichstellung stimmen, sollte das selbst konservative Christen überzeugen.

Als Fachleute in der SPD sind wir überzeugt, dass es hierzu keiner Änderung des Grundgesetzes bedarf. Der Begriff der Ehe wird durch das Grundgesetz weder ausdrücklich, noch sinngemäß definiert. Die Verfassung setzt hier wie an anderer Stelle einen gesellschaftlich und kulturell geprägten Begriff voraus; die Definition der Ehe unterliegt dem gesellschaftlichen Wandel und der veränderten Anschauung.

Es ist nicht zu leugnen, dass der Begriff der Ehe über Jahrhunderte als Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden wurde. Doch unterliegen auch Institute der Verfassung wie die Ehe der Veränderung ihrer gesellschaftlichen Bedeutung. Im demokratischen Verfassungsstaat ist es Aufgabe des Gesetzgebers, durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen diesem Bedeutungswandel Rechnung zu tragen.

Mehrere Staaten, die sich von Deutschland kulturell und weltanschaulich kaum unterscheiden, haben bereits Konsequenzen aus dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen über die Ehe gezogen, indem sie die Ehe geöffnet haben. Darunter sind Staaten mit konservativen Regierungen, wie etwa Großbritannien und nun auch Irland. Dieses traditionell katholisch geprägte Land spiegelt mit seiner Volksabstimmung wie kein zweites Land den Bedeutungswandel wider, den der Ehebegriff in der gesamten westlichen Welt in den vergangenen 30 Jahren vollzogen hat. Es ist kaum vorstellbar, dass sich das Grundrechts- und Werteverständnis in Bezug auf das Institut der Ehe in diesen Ländern von denjenigen unterscheidet, das in Deutschland vorherrscht.

Schwusos und ASJ weisen darauf hin, dass der besondere Schutz der Ehe, als einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, durch ihre Öffnung weder relativiert, noch in irgendeiner Weise in Frage gestellt wird.

Wir verkennen nicht, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem nunmehr fast 13 Jahre alten Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes davon ausging, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft schon deshalb mit Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vereinbar sei, weil die Lebenspartnerschaft als eine andere Rechtsform von der Ehe zu unterscheiden sei und das Institut der Ehe durch das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht berührt werde. Diese Prämisse lässt aber eine Gleichstellung beider Institute im Lichte der vorangegangenen Entscheidung aus dem Jahre 1971 wegen des seither fortgeschrittenen gesellschaftlichen Bedeutungswandels zu. Es handelt sich lediglich um die gleiche Privilegierung beider Formen des Zusammenlebens, es entsteht der konventionellen Ehe dadurch kein Nachteil.

Der Ehebegriff des Grundgesetzes sieht im Jahre 2015 gerade nicht die Verschiedengeschlechtlichkeit vor. Eine einfache gesetzliche Regelung ist deshalb - ohne Verfassungsänderung - möglich. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, die Verschiedengeschlechtlichkeit als Maßstab für die Ehe zu setzen. Wir haben den politischen Willen, die Ehe für alle zu ermöglichen. Da es keine verfassungsrechtlichen Hindernisse gibt, muss der Weg nun im Bundestag geebnet werden."