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Aktuelles

25.10.2018

PM zu den Ergebnissen der Bundeskonferenz der SPDqueer 2018 in Saarbrücken

Am Wochenende vom 13.-14. Oktober 2018 fand die Bundeskonferenz der SPDqueer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung in Saarbrücken statt. Petra Nowacki wurde erneut zur Bundesvorsitzenden gewählt. Sie tritt damit ihre zweite Amtszeit an. Zusammen mit 13 Stellvertreter*innen bildet sie für die nächsten zwei Jahre den Bundesvorstand der SPDqueer. Zu Stellvertreter*innen gewählt wurden Eric Böttcher (Hannover), Carola Ebhardt (Hamburg), Timo Hackemann (Hamburg), Anja Kendziora (Sachsen-Anhalt), Dirk Lamm (Brandenburg), Arne Platzbecker (Hamburg), Sascha Roncevic (Nordrhein-Westfalen), Elia Scaramuzza (Hessen-Süd), Martin Schöpe (Berlin), Christa Stendebach (Rheinland-Pfalz), Hans-Dieter Straup (Baden-Württemberg), Oliver Strotzer (Sachsen) und Sarah Unger (Nordrhein-Westfalen). Neben den Wahlen wurden etwa 30 inhaltliche Anträge zu wichtigen Fragen der Queerpolitik in lebhafter Debatte beraten und abgestimmt.

Unter anderem fand man eine deutliche Position zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Dabei handelt es sich um eine medizinische Präventionsmaßnahme zum Schutz einer möglichen HIV-Infektion. Die SPDqueer bekennt sich neben dem Kondom und dem Schutz durch Therapie klar zur PrEP als Teil einer ganzheitlichen Präventionsstrategie im Kampf gegen HIV und Aids. Sie fordert deren Aufnahme in den Leistungskatalog der Krankenkassen für Menschen mit hohem HIV-Infektionsrisiko. Die Leistung soll den Risikopatient*innen diskriminierungsfrei und kostenlos zugänglich gemacht werden. Gleiches gilt für (Schnell-)Tests auf HIV und andere sexuell übertragbare Erkrankungen (STI). Dabei soll die Einführung der PrEP von einer breiten Kampagne des Bundesministeriums für Gesundheit begleitet werden.

Ebenfalls sprach sich die Bundeskonferenz für einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag für alle aus. Dieser soll rechtlich in einem modernen Personenstandsrecht verankert sein, das das reformbedürftige Transsexuellengesetz ersetzt und gleichzeitig eine dritte Geschlechtskategorie (divers) ermöglicht. Anknüpfend an die Ergebnisse einer von der SPD maßgeblich vorangetriebenen interministeriellen Arbeitsgruppe zu dem Themenfeld will man mehr als die von Innenminister Seehofer eingebrachte Minimallösung: So soll eine Begutachtungspflicht und damit einhergehende medizinisch-psychologische Pathologisierung und Fremdbestimmung grundsätzlich entfallen. Den eigenen rechtlichen Geschlechtseintrag (Personenstand) sowie den Vornamen zu ändern, muss allen offen stehen und explizit auch nicht-binären Menschen zugänglich sein. Hierbei sollen männlich, weiblich und divers als eingetragener Personenstand möglich sein. Ferner soll die Zuständigkeit für die Änderungen zukünftig bei den Standesämtern und nicht mehr den Amtsgerichten liegen. Damit wird die Änderung des Vornamens und Personenstandes zu einem Verwaltungsakt. Um die Selbstbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu wahren, gilt ab dem 14. Lebensjahr – analog zur Religionsmündigkeit – die Geschlechtsmündigkeit. Zuvor können sie im Zweifel gegen das Einverständnis ihres Vormundes eine Änderung einklagen. Auch bleibt der Geschlechtseintrag bis zum 5. Lebensjahr grundsätzlich frei, danach kann er beim Standesamt von den Erziehungsberechtigten nachgetragen werden.

Einen umfassenden Antrag zum Recht auf Soziale Teilhabe konnte die Bundeskonferenz ebenfalls beschließen. Bürgerliche Freiheitsrechte, soziale Bürgerrechte und das Recht auf soziale Teilhabe bilden einen Dreiklang, der die Grundlage eines menschenwürdigen und selbstbestimmten Lebens bildet: Unser Sozialwesen ist eine der größten Errungenschaft des 19. bzw. 20. Jahrhunderts. Durch das Wirken der SPD konnten bürgerlichen Freiheitsrechte durch soziale Bürgerrechte ergänzt werden. In den zurückliegenden Jahren ist die rechtliche Gleichstellung auch dank der SPD sukzessive vorangeschritten und in weiten Bereichen beschlossen worden. Nun gilt es, die politisch weitaus schwierigere Aufgabe der Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz voran zu treiben. Daher müssen Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans*, inter* und queere Menschen (LSBTTIQ*) unabhängig vom Einkommen, Alter oder Wohnort am sozialen (LSBTTIQ*-)Leben teilhaben können. Hierfür schlägt die Bundeskonferenz fünf konkrete Maßnahmen vor, die um weitere ergänzt werden können: In Kultur- und Bildungseinrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sollen verstärkt queere Themen aufgegriffen und sichtbar gemacht werden. LSBTTIQ*-Aktivisten müssen in den Rundfunk-, Fernseh- und Hörfunkräten vertreten ein, um hier ein öffentlich-rechtliches Medienangebot zu fördern und sicherzustellen. Die Arbeit von queeren Initiativen und Vereinen, die für Akzeptanz werben, – besonders die der CSD-Veranstalter*innen – bedürfen einer Förderung durch Politik und Verwaltung. Es braucht Konzepte für LSBTTIQ*-Senior*innen-Angebote, die über den Aspekt der Versorgung und Pflege hinausgehen. Dort, wo es keine speziellen Angebote für LSBTTIQ*-Jugendliche gibt, gilt es, die offene Jugendarbeit für LSBTTIQ*-Belange zu sensibilisieren und inklusive Angebote zu schaffen.