arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

14.12.2018 | PM zum Beschluss des Deutschen Bundestages der Dritte Option

Überfällige Dritte Option endlich beschlossen, aber leider nur Minimallösung!

Am 14. Dezember 2018 hat der Bundestag eine „Dritte Geschlechtsoption“ im Personenstandsrecht beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor festgestellt, dass die bisher einzigmöglichen Geschlechtseinträge männlich oder weiblich verfassungswidrig sind und bis Ende 2018 eine Neuregelung erfolgen muss.


Die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra Nowacki, und ihr Stellvertreter, Elia Scaramuzza, erklären hierzu:
Als SPDqueer begrüßen wir es, dass mit der Entscheidung des Bundestages endlich der Tatsache Rechnung getragen wird, dass mehr als zwei Geschlechter existieren. Dies ist ein historischer Tag für die rechtliche Anerkennung und Sichtbarkeit von vielfältigen Geschlechtern.


Bedauerlicherweise wurde aber auch eine historische Chance vertan, ein modernes Personenstandrecht zu schaffen, das das für uns eindeutige Recht auf eine geschlechtliche Selbstbestimmung ermöglicht. Das verabschiedete Gesetz stellt in mehrfacher Hinsicht leider nur eine Minimallösung dar: Es bezieht sich, trotz umfassender Kritik schon am Entwurf, nur auf inter* Menschen. Zudem ist die dritte Option auf Drängen der Union weiterhin an ein medizinisches Attest gebunden. Hier konnte die SPD-Fraktion eine Abschwächung durchsetzen, so dass zumindest in Ausnahmefällen eine eidesstattliche Versicherung ausreichen kann. Diese bezieht sich jedoch nicht auf die geschlechtliche Selbstbestimmung, sondern auf medizinische Behandlungen und Diagnosen. Damit werden Menschen, die in der Regel schwer belastende Erfahrungen mit der Medizin gemacht haben, als abnorm klassifiziert und oftmals sogar zwangsoperiert wurden, wieder an deren vermeintliche Expertise gekettet.


Damit schließt das Gesetz in der Regel nicht nur inter* Menschen aus, die kein ärztliches Attest über das Vorliegen einer „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorweisen können. Auch Menschen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität können nicht vom neuen Geschlechtseintrag Gebrauch machen. Der Zugang zur Dritten Option bleibt so weiterhin abhängig von Genen und Genitalien. Die geschlechtliche Selbstbestimmung wird tief beschnitten.


Die Aussagen des CDU-Abgeordneten Marc Henrichmanns, es brauche eine medizinische Gutachtenpflicht, weil Selbsteinschätzungen nach subjektivem Empfinden nicht mit dem Personenstandsregister vereinbar seien, kritisieren wir aufs Schärfste. Grundrechte, wie das hier auf eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität, dürfen nicht von der Gnade anderer abhängen. Offen bleibt im Übrigen auch, ob es sich bei dem in dieser Form beschlossenen Gesetz nicht weiterhin um eine verfassungswidrige Regelung handelt.


Entgegen des Gesetzentwurfes von Innenminister Seehofer, in welchem für die Bezeichnung „anderes“ plädiert wurde, konnte die SPD in der Großen Koalition erkämpfen, die Bezeichnung „divers“ einzuführen. So konnte zumindest die offensichtlichste Abwertung von inter*- und nicht-binären Personen verhindert werden.


Doch das reicht nicht! Es bleibt zu hoffen, dass es der SPD trotz allem Zwang zu Kompromissen in der Großen Koalition gelingt, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die weitere Verletzungen von Grund- und Menschenrechten für inter*, trans* und nicht-binären Menschen verhindern. Dazu gehören unweigerlich das Verbot von Genitaloperationen im Kindesalter und eine Reform des Transsexuellengesetzes, die sich allem voran an der geschlechtlichen Selbstbestimmung orientieren muss – für alle und ohne Zwang!