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Aktuelles

15.01.2020 | Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen

Intergeschlechtliche Kinder werden vor geschlechtsnormierenden Operationen geschützt!

In der Bundesrepublik Deutschland werden an intersexuellen Kindern immer noch geschlechtsnormierende Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind. Durch das Bundesjustizministerium wurde nun ein Referentenentwurf zum Verbot dieser Eingriffe vorgelegt. Damit setzt Ministerin Christine Lambrecht (SPD) eine notwendige und von der SPD in den Koalitionsvertrag eingebrachte Forderung um. Zugleich wird aber auch der wachsenden Selbstbestimmung der betroffenen Kinder und Jugendlichen Rechnung getragen. So können sie mit dem vollendeten 14. Lebensjahr eine operative Geschlechtsangleichung vornehmen lassen, wenn dies im Einzelfall durch das Familiengericht genehmigt wurde.

Dazu die Bundesvorsitzenden der SPDqueer, Carola Ebhardt und Elia Scaramuzza:

Die SPDqueer begrüßt den vorgelegten Referentenentwurf aus dem Hause Lambrecht ausdrücklich. Noch immer werden jedes Jahr mehreren Hundert geschlechtsnormierende Eingriffe an Kindern vorgenommen. Eltern willigen oft im Glauben ein, ihren Kindern damit etwas Gutes zu tun. Nicht selten handeln sie dabei auf Rat von Mediziner*innen, die entgegen der aktuellen Forschung von einer reinen Zweigeschlechtlichkeit ausgehen. Durch diese Geschlechtszuweisung von außen erfahren betroffene Kinder oft großes Leid, wenn sie später merken, dass diese nicht ihrem empfundenen Geschlecht entspricht.

Das Familiengericht als Prüfinstanz einzusetzen ist hier sinnvoll, um die Selbstbestimmungsrechte von Kindern anzuerkennen und zu stärken. Gleichzeitig darf dies nicht dazu führen, die Selbstbestimmungsrechte von transgeschlechtlichen Jugendlichen einzuschränken. Dies muss im weiteren Verfahren ebenso diskutiert werden wie der Umgang mit Verstößen und die Entschädigung von Betroffenen.

Insgesamt spiegelt der Entwurf unserer Meinung nach einen gelungenen Kompromiss zwischen einem absoluten Verbot unnötiger Eingriffe und der selbstbestimmten Entscheidung über die eigene Geschlechtsidentität wider. Dabei handelt es sich um einen sehr umsichtigen Gesetzesentwurf, der nur an wenigen Stellen ergänzt werden kann. Daher appellieren wir an die Unionsparteien, diesen Entwurf im Zuge der Ressortabstimmungen zu unterstützen.