arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

24.06.2017 | PM zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 StGB

Aufhebung der Urteile nach § 175 StGB – Heiko Maas und SPD haben Rechtgeschichte geschrieben

Am 22. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag einstimmig ein Gesetz verabschiedet, nach dem Tausende nach § 175 StGB verurteilte Homosexuelle rehabilitiert werden. Der Paragraf des Strafgesetzbuches stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. In der Nachkriegszeit übernahm die Bundesrepublik das verschärfte Gesetz der Nationalsozialisten. Im Jahr 1969 wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 endgültig abgeschafft. Mit der Aufhebung der Urteile wird eklatantes Unrecht aufgehoben.

Zur historisch einmaligen Entscheidung des Deutschen Bundestages erklärt die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra Nowacki:

Es ist dem entschieden Einsatz des Bundesjustizministers Heiko Maas und der SPD-Bundestagsfraktion zu verdanken, dass diese Gesetzesinitiative auf dem Weg gebracht wurde. Der § 175 StGB und die auf seiner Grundlage gesprochen Urteile haben großes Leid und Unrecht über zahlreiche Menschen gebracht. Wenn auch geschehenes Unrecht nicht ungeschehen gemacht werden kann, so kann durch die Rehabilitierung der Opfer wenigstens jetzt deren Würde Rechnung getragen werden. Wütend und traurig zugleich blicke ich jedoch auf die kurzfristig von der Unionfraktion einbrachte Änderung, die ein Schutzalter von 16 Jahren für die Rehabilitierung durchgesetzt hat. CDU und CSU drohten bis zuletzt das gesamte Gesetz ansonsten scheitern lassen. Dass die SPD hier zugestimmt hat, ist einem zeitlichen Aspekt geschuldet. Schon jetzt erleben zahlreiche nach dem Unrechtsparagrafen Verurteilte die Aufhebung ihrer Urteile nicht mehr. Ein weiterer Aufschub des Gesetzes wäre den noch leben Verurteilen nicht zuzumuten gewesen. Wir gehen davon aus, dass eine Differenzierung beim Schutzalter zwischen Hetero- und Homosexuellen, weder verfassungs- noch europarechtlich haltbar ist. Daher werden wir diejenigen, die nun erneut einer Diskriminierung ausgesetzt werden, unterstützen und uns dafür einsetzen, dass der Fehler der Einschränkung revidiert wird.

Die SPDqueer wertet gleichwohl das Gesetz als einen historischen Beschluss, der Strahlkraft für die Akzeptanz und den Stellenwert von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans* und inter* Menschen (LSBTI) hat. Erfreulich ist auch, dass die Abstimmung einstimmig erfolgte. Damit haben auch Linke und Grüne die bittere Pille der kurzfristig erfolgten Einschränkung im Gesetz mitgetragen, weil es ihnen ebenso wie der SPD wichtiger war, dass es keinen weiteren Aufschub in der Sache gibt. Deswegen ist das in der Öffentlichkeit zu vernehmende SPD-Bashing an dieser Stelle vollkommen unangemessen. Auch kam das Gesetzesvorhaben als solches im Koalitionsvertrag gar nicht vor. Daher sind wir trotz der notwendigen Kritik an der Einschränkung sehr stolz auf das Gesetz. Heiko Maas und die SPD haben sowohl Rechtsgeschichte geschrieben als auch einen wichtigen Meilenstein für LSBTI in Deutschland gesetzt.