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Aktuelles

13.11.2018 | PM zum Vorschlag Stephan Harbarth als Bundesverfassungsrichter

Stephan Harbarth als Kandidat für das höchste deutsche Richteramt ungeeignet

Bis vor kurzem wurde noch CDU-Staatssekretär Günter Krings, der sich in den vergangen Jahren immer wieder gegen die Gleichstellung von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten positionierte, als Favorit für einen frei werdenden Richterposten am Bundesverfassungsgericht gehandelt. Nicht zuletzt auch aufgrund der Ablehnung der SPD ist dieser Vorschlag nun vom Tisch. Laut einem Bericht im Spiegel will die Union nun ihren Abgeordneten Stephan Harbarth für das höchste deutsche Richteramt nominieren. Harbarth hat sich in der Vergangenheit jedoch auch gegen eine Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans*, inter* und queeren Menschen (LSBTTIQ*) positioniert. So sprach er sich gegen eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes für LSBTTIQ* aus. Ebenso vertritt er die Meinung, dass die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verfassungswidrig sei.

Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra Nowacki:

Als Arbeitsgemeinschaft für Akzeptanz und Gleichstellung lehnen wir die Nominierung von Stephan Harbarth für das frei werdende Amt am Bundesverfassungsgericht entschieden ab. Es wirkt befremdlich, dass die Union nach dem LSBTTIQ*-Gegner Günter Krings mit Harbath nun einen nicht minder umstrittenen Kandidaten ins Rennen schicken will. Nicht nur, dass Harbarth sich mit der inakzeptablen Begründung, dass er ein Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen im Grundgesetz verankert sehe, gegen die Öffnung der Ehe aussprach. Auch den Schutz von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten lehnt Harbarth ab.

Dies ist Haltung fällt umso schwerer ins Gewicht, als die am Bundesverfassungsgericht zu besetzende Position den Ersten Senat betrifft. Dieser ist für Grundrechte zuständig. Das Bundesverfassungsgericht ist oberste Hüterin unserer Grundrechte, zu denen auch Gleichberechtigung und der Schutz vor Diskriminierung zählen.

Mit seinen inhaltlichen Positionen ist Stephan Harbarth daher als Kandidat für das höchste deutsche Richteramt ungeeignet.