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Aktuelles

04.11.2019 | Zum Entwurf eines Gesetzes zum Verbot von Konversionstherapien

Referentenentwurf zur Konversionstherapie geht in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz!

Das Bundesgesundheitsministerium hat heute einen von Minister Jens Spahn angekündigten Referentenentwurf eines Gesetzes „zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität“ veröffentlicht. Die SPDqueer sieht in dem Entwurf einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung, kritisiert jedoch, dass das Gesetz nicht weit genug gehe und nur bei minderjährigen Personen greife.

Hierzu kommentieren die beiden kommissarischen Bundesvorsitzenden der SPDqueer, Elia Scaramuzza und Carola Ebhardt:

Immer noch gibt es Menschen, die unter anderem meinen, Homosexualität sei eine psychische Störung, die durch Therapie heilbar sei. Sogenannte Konversionstherapien zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder eine Trans*-Identität der Behandelten zu verändern oder zu unterdrücken. Die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität eines Menschen lassen sich nicht ändern, das ist auch gut so. Etwaige Versuche stellen hingegen eine Gefahr für die Gesundheit der Behandelten dar. Daher ist ein Verbot dieses Pseudo-Therapien dringend geboten.

Hier hat Gesundheitsminister Jens Spahn mit seinen Referentenentwurf einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Jedoch reicht dieser Schritt nicht aus. So wird im Referentenentwurf lediglich die Behandlung von Personen unter 18 Jahren oder bei Personen, die unter einem Willensmangel (Druck, Zwang) leiden, verboten. Ausgenommen vom Verbot sind auch „bloße seelsorgerische oder psychotherapeutische Gespräche.“ Auch sieht der Entwurf kein generelles Werbeverbot vor.

Bereits Anfang August veröffentlichte SPD-Bundestagsabgeordnete Karl-Heinz Brunner eine weiterführenden Gesetzentwurf, der zeigt wie es besser geht. Hierin werden Werbung und Durchführung von Konversionstherapien generell unter Strafe stellt. So wichtig, der Schutz für Minderjährige ist, so wichtig ist er auch für jede volljährige Person.