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© SPD-Parteivorstand
16.05.2015 | Gleichberechtigung

Dittmar: Öffnung der Ehe braucht keine Grundgesetzänderung!

Zu den heutigen Veröffentlichungen der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Beck u.a. (BtDrs 18/4724) bzgl. der Verfassungsmäßigkeit einer einfachgesetzlichen Regelung zur "Öffnung der Ehe" erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:

"Der alte Grundsatz: zwei Juristen, drei Meinungen bewahrheitet sich leider erneut beim Lesen der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen der Abgeordneten Beck, Amtsberg und anderen vom 07.05.2015. Das Bundesjustizministerium sieht um eine Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig an. Wir sehen das dezidiert anders.

Der Ehebegriff des Grundgesetzes ist offen gestaltet und kann dadurch auch den gesellschaftlichen Wandel nachvollziehen. Der Ehebegriff des Grundgesetzes sieht nämlich gerade nicht die Verschiedengeschlechtlichkeit vor. Eine einfachgesetzliche Regelung ist somit - ohne dass es einer Verfassungsänderung bedarf - möglich. Und es gibt auch keinen sachlichen Grund dafür, die Verschiedengeschlechtlichkeit als Maßstab für die Ehe zu setzen.

Das ist nicht nur die Meinung der Schwusos, sie ist Beschlusslage der SPD und manifestiert sich auch in den Anträgen der SPD-geführten Bundesländer, die über eine Bundesratsinitiative die Forderung nach Öffnung der Ehe vorangetrieben haben. Die Bundesregierung und das Bundesjustizministerium sollten hier ihre Rechtsauffassung überprüfen."

Link zur Antwort der Bundesregierung: www.queer.de/docs/18-4724.pdf