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Foto: Hand hält Papier mit Aufschrift "LGBTQIA"
unsplash
23.09.2020 | Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Dieser Schritt war der längst überfällig

Jahrzehnte lang wurden in Deutschland intergeschlechtliche Kinder zwangsoperiert. Sie wurden damit teils mit dramatischen Folgen ihres Selbstbestimmungsrechts beraubt. Die Opfer dieser Praxis leiden bis heute unter den Folgen dieser Zwangszuordnung zu einem Geschlecht. Trotz aktueller medizinischer Leitlinien, die vor solchen Eingriffen abraten, wurden laut einer Studie zwischen 2005 und 2016, bei Unter-Zehnjährigen jährlich im Schnitt 1871 geschlechtszuweisende „feminisierende“ oder „maskulinisierende“ Operationen durchgeführt.

Mit ihrem heute im Bundeskabinett vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor geschlechtszuweisenden operativen Eingriffen, hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den immer noch praktiziertem, massiven Eingriff in die geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern den Kampf an gesagt. Dieser Schritt war der längst überfällig. Mit ihm wurde auch eine Forderung der SPD aus dem Koalitionsvertrag umsetzt.

Mit dem Verbot müssen entsprechende Fortbildungsangebote für Familiengerichte und Beratungsangebote für Eltern intergeschlechtlicher Kinder einhergehen. Für die Opfer dieser Zwangsoperationen sollte ein Entschädigungsfond eingerichtet werden, um den Betroffenen bei der Bewältigung von traumatisierenden Eingriffe zu helfen und ein Zeichen zu setzen. Den betroffenen Menschen ist großes Unrecht geschehen und der Staat trägt dafür eine Mitverantwortung.