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Aktuelles

19.12.2019 | Zum Beschluss des Bundeskabinetts zum Verbot von Konversionstherapien

Auch Erwachsene müssen vor gefährlichen Pseudotherapien geschützt werden

Am 18.12.2019 legte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen vor.

Hierzu erklären die Bundesvorsitzenden der SPDqueer, Carola Ebhardt und Elia Scaramuzza:

„Wir begrüßen es grundsätzlich, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Kritik der SPD und der Community am Referentenentwurf aufgenommen hat und der Gesetzesentwurf nun deutlich verschärft wurde. Konversionstherapien an Minderjährigen sollen nun generell verboten werden. Dies stellt einen unabdingbaren, notwendigen Schritt dar.

Dennoch greift der Beschluss aber nicht weit genug: So spart er den Schutz von Erwachsen vor diesen gefährlichen Pseudotherapien aus. Nur mit Verweis auf einen „Willensmangel“ ließen sich Konversionstherapien von Erwachsenen unter Strafe stellen. Ebenso bleibt bei im Entwurf das nichtöffentliche Werben, Anbieten und Vermitteln solcher Konversionsbehandlungen leider legal. Diese zwei Lücken dürfen nicht zu Hintertürchen von Konversionstherapien werden.

So erschließt es sich nicht, warum es kein generelles Verbot von Behandlung und Werben gibt. Denn auch Erwachsene können durch ihre Familien, Religionsgemeinschaften oder das soziale Umfeld unter massiven Druck geraten und so in ihrer psychischen Gesundheit massiv geschädigt werden. Eine solche potentielle Gefährdung, auch für Erwachsene, muss der Gesetzesentwurf bedenken und regeln.

Den Entwurf gilt es daher juristisch zu prüfen und weiterhin kritisch zu diskutieren. Gemeinsam mit Karl-Heinz Brunner, dem Sprecher für Queerpolitik in der SPD-Bundestagsfraktion, werden wir den anstehenden parlamentarischen Prozess weiter begleiten und auf entsprechende Änderungen hinwirken.