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Aktuelles

07.05.2026 | Pressemitteilung

AGG-Reform bleibt hinter den Erwartungen zurück

Zum gestern von der Bundesregierung beschlossenem Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erklärt der Bundesvorstand der SPDqueer:

Die SPDqueer begrüßt, dass die Bundesregierung nach jahrelanger Diskussion endlich eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Weg gebracht hat. Positiv bewerten wir insbesondere die geplante Verlängerung der Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen sowie einzelne Verbesserungen beim Schutz vor Diskriminierung im Zivilrecht.

Gleichzeitig bleibt der Gesetzentwurf insgesamt deutlich hinter den Erwartungen vieler Betroffener, Verbände und Antidiskriminierungsorganisationen zurück. Die nun vorgelegten Änderungen beschränken sich weitgehend auf punktuelle Anpassungen und setzen vor allem europarechtliche Vorgaben um. Ein wirklich modernes und umfassendes Antidiskriminierungsrecht entsteht so nicht.

Dazu erklärt der Co-Vorsitzende der SPDqueer, Oliver Strotzer: „Die Reform ist ein erster Schritt, aber sie bleibt zu klein gedacht. Queere Menschen erleben weiterhin Diskriminierung im Alltag – bei der Arbeit, auf dem Wohnungsmarkt oder im Gesundheitswesen. Dafür braucht es ein starkes AGG mit echten Durchsetzungs- möglichkeiten und einem umfassenden Schutz vor Benachteiligung.“

Die Co-Vorsitzende der SPDqueer, Carola Ebhardt, ergänzt: „Gerade in Zeiten zunehmender queerfeindlicher und gesellschaftlich spaltender Entwicklungen braucht es ein starkes Signal des demokratischen Rechtsstaats. Antidiskriminierung darf kein abstrakter Anspruch bleiben, sondern muss für Betroffene konkret einklagbar und wirksam sein. Dafür reicht der heute vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung leider noch nicht aus.“

Aus Sicht der SPDqueer fehlt insbesondere weiterhin ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Auch die Verbandsklage, eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie der Ausbau kollektiver Rechtsschutz- möglichkeiten bleiben weiterhin aus.

Die SPDqueer fordert deshalb, das Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um die Reform substanziell nachzubessern. Antidiskriminierungspolitik darf nicht bei Minimaländerungen stehen bleiben, sondern muss sich konsequent an der Lebensrealität der Betroffenen orientieren.